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FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 142 Abs 2 FGO, § 121 Abs 2 ZPO, § 138 FGO
Keine Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei Verletzung von Mitwirkungspflichten bzw. nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 142 Abs. 2; ZPO § 121 Abs. 2
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei Verletzung von Mitwirkungspflichten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 14.05.2003 - XI R 21/02
Vorläufigkeitsvermerk nach Erledigung des Rechtsstreits
Auszug aus FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13
Die Prozesslage wird durch diese übereinstimmenden Erklärungen abschließend gestaltet (BFH Urteil vom 14.05.2003 XI R 21/02, BFHE 202, 228, BStBl II 2003, 888). - BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00
Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Umfang der PKH - Einkommensteuer - …
Auszug aus FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13
Eine Beiordnung ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn im Zuge der Anfechtung von Schätzungsbescheiden mit der Vorlage von Steuererklärungen im finanzgerichtlichen Verfahren nur das erbracht wird, was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen ist und die Prozessführung ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (…vgl. BFH Beschlüsse vom 27.01.1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767;… vom 26.10.1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725; vom 27.12.2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919). - BFH, 11.11.1985 - IV B 77/85
Prozeßkostenhilfe - Erledigungserklärung
Auszug aus FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13
Der Antrag kann somit nicht mehr wirksam gestellt werden, nachdem die Beteiligten des Verfahrens durch übereinstimmende Erledigungserklärungen die Rechtshängigkeit der Hauptsache beendigt haben (vgl. BFH Beschluss vom 11.11.1985 IV B 77/85, BFHE 145, 28, BStBl II 1986, 67).
- BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
Auszug aus FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13
Eine Beiordnung ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn im Zuge der Anfechtung von Schätzungsbescheiden mit der Vorlage von Steuererklärungen im finanzgerichtlichen Verfahren nur das erbracht wird, was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen ist und die Prozessführung ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (…vgl. BFH Beschlüsse vom 27.01.1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767; vom 26.10.1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725;… vom 27.12.2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919). - BFH, 27.01.1989 - III B 130/88
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch den Bundesfinanzhof
Auszug aus FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13
Eine Beiordnung ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn im Zuge der Anfechtung von Schätzungsbescheiden mit der Vorlage von Steuererklärungen im finanzgerichtlichen Verfahren nur das erbracht wird, was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen ist und die Prozessführung ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (vgl. BFH Beschlüsse vom 27.01.1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767;… vom 26.10.1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725;… vom 27.12.2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919). - BFH, 19.09.1986 - V B 39/86
Auszug aus FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13
Hieran fehlt es, wenn nach dem Umfang, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Rechtssache vom Antragsteller zur Rechtsverfolgung bei Gericht ersichtlich nichts anderes verlangt wird, als was zuvor schon Gegenstand seiner außerprozessualen Mitwirkungspflichten gewesen und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (vgl. §§ 90, 365 Abs. 1 AO einerseits und § 76 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 FGO andererseits; BFH Beschluss vom 19.09.1986 V B 39/86, DStZ 1987, 155).